Unter dem thematischen Schwerpunkt Performing Environments! sucht Kunst im öffentlichen Raum Tirol 2027 nach ortsspezifischen Interventionen, die ihre physische Umgebung durch Performance mit kollektiven Erinnerungen und subjektiven Erzählungen verbinden. Dabei soll der öffentliche Raum – egal ob ländlich oder urban – nicht nur als Bühne, sondern als handlungsfähiges Gegenüber verstanden werden.
Ob Gesten, die unseren Alltag begleiten, Realitäten und Öffentlichkeit formen oder Orte initial aktivieren, die Verbindung zwischen Performance und Ort kann durch unterschiedlichste künstlerische Praktiken formuliert werden. Die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum Tirol lädt für ihr Jahresprogramm künstlerische Interventionen, Performances und Klangarbeiten ein, neue Perspektiven auf das Zusammenspiel von Körper, Raum und Identität zu eröffnen und den öffentlichen Raum als lebendigen, vielstimmigen Erfahrungsraum neu zu verhandeln.
Schlagwörter: Körperlichkeit – Performance – Umwelt – Interventionen – Öffentlichkeit
Einreichfrist: 14.08.2026
Pro Bewerber*in kann nur eine PDF-Datei mit max. 10 MB hochgeladen werden. Die Einreichungen können ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. Keine Einreichungen per E-Mail oder Post möglich!
FAQ zur Förderaktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol
Die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum wird seit 2008 in einer Kooperation zwischen dem Land Tirol und der Künstler*innen Vereinigung Tirol durchgeführt und aus Mitteln des Landes Tirol finanziert. Für das Jahr 2027 wird diese zum siebten Mal unter einem von der Künstler*innen Vereinigung Tirol verfassten thematischen Schwerpunkt ausgeschrieben, der als inhaltliche Klammer beim Verfassen der Konzepte sowie bei der Umsetzung der Projekte dienen soll. Das Ziel des Förderschwerpunkts ist es, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte im öffentlichen Raum zu fördern, um so die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen Dialog über kulturelle, soziale und politische Thematiken anzustoßen. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Perspektiven sein.
Den künstlerischen Formaten sind dabei keine Grenzen gesetzt. Es werden sowohl temporäre Interventionen sowie partizipative, performative und dialogische Formate im öffentlichen ländlichen und städtischen Raum gefördert. Besondere Beachtung finden Projekteinreichungen, die ortsspezifisch angelegt sind, vermittelnde Formate berücksichtigen und denen eine nachhaltige Umsetzung inhärent ist. Um ein möglichst diverses Publikum erreichen zu können, sollten die Projekte eine Synergie zwischen künstlerischer Praxis und Alltagskultur darstellen. In diesem Sinne sind die Spielorte der Projekte so vielfältig wie die Projekte selbst und eröffnen die Möglichkeit, Kunst über die Grenzen von Kulturinstitutionen hinaus erfahrbar zu machen.
FORMALE KRITERIEN
• Der Ausschreibungstext soll als Ausgangspunkt und inhaltliche Klammer für das eingereichte Projekt dienen.
• Die Projekte müssen in Tirol, im öffentlichen ländlichen oder städtischen Raum, umgesetzt werden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen ausgewählten Ortes auseinandersetzen.
• Ausgewählte Projekte müssen innerhalb des Zeitraums März bis November 2027 realisiert werden können.
• Nach Jury-Zuspruch ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde(n) zum eingereichten Projekt. Für die Beschaffung der behördlichen Genehmigungen ist die*der Projektnehmer*in verantwortlich.
• Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projekts sind sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang mit der Förderaktion.
ZIELGRUPPE
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, Künstler*innenkollektive, Architekt*innen und Kurator*innen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst tätig sind und ihren (Wohn-)Sitz im EWR oder der EFTA haben.
DOTIERUNG
Die Aktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol ist im Jahr 2027 mit EUR 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Aus den eingereichten Projekten werden bis zu drei Projekte zur Realisierung geladen.
JURY
Drei unabhängige Fachjuror*innen, die gemeinsam vom Land Tirol und der Künstler*innen Vereinigung Tirol bestellt werden, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.
MITGLIEDER DER JURY
Carola Dertnig (Künstlerin, Wien)
Franziska Heubacher (Kuratorin, Innsbruck International, Innsbruck)
Wolfgang Tragseiler (Künstler, Wien)
EINZUREICHUNDE UNTERLAGEN
• Ausgefülltes Einreichformular
• Angaben zur/zu den Projekteinreicher*innen
• Projektbezogene Daten inkl. Kurzbeschreibung des Projektvorhabens (max. 1200 Zeichen); Kurzbeschreibung Ortsbezug (max. 1200 Zeichen); gewünschter Projektort
• Vollständige Einreichunterlagen inkl. ausführlicher Projektbeschreibung (max. 5 Seiten), Bildmaterial und Visualisierungen (max. 5 Seiten); Vermittlungsformate; Kosten und Finanzierungsplan, Zeitplan, Biografie (max. 1 Seite pro Künstler*in) und Dokumentation (max 10 Seiten – wichtigsten Arbeiten der letzten Jahre bzw. sofern vorhanden, von Kunst im öffentlichen Raum Arbeiten)
Einreichungen können direkt über dieOnline-Plattform auf der Homepage von Kunst im öffentlichen Raum Tiroleingereicht werden. Pro Bewerber*in kann nur eine PDF-Datei mit max. 10 MB hochgeladen werden. Die Einreichungen können ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. Keine Einreichungen per E-Mail oder Post möglich!
EINREICHFRIST
14.08.2026
BEKANNTGABE JURYENTSCHEIDUNG
Herbst 2026
RECHTSGRUNDLAGEN
Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen.
Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz gemäß dem Honorarspiegel der Fair-Pay Richtlinien in Österreich
(www.kuveti.at/kulturpolitik-paytheartistnow/) in der Kalkulation angeführt und entsprechend dem Leistungsblatt des Landes Tirol für die Aktion Kunst im öffentlichen Raum abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion Kunst im öffentlichen Raum bezogen.
Der/Die Einreicher*in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirols sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen.
AUGENMERK
Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen bei Konzeption und Umsetzung des Projekts wird erwartet.
Barrierefreie Zugänge zum jeweiligen Projekt sollen im Konzept bereits mitgedacht werden.
KONTAKT
Richten Sie Ihre Fragen gerne via koer-tirol@kuveti.at an Bettina Siegele und Cornelia Reinisch-Hofmann. Für eine Produktionsassistenz bzw. die technische Umsetzung vor Ort ist die/der Projektnehmer*in verantwortlich.
WEITERE INFORMATIONEN
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol ist für die inhaltliche Ausrichtung, Ausschreibung, Bewerbungen und Bestellung der Jury verantwortlich. Während der Realisierungsphase kümmert sie sich um die Öffentlichkeitsarbeit und steht den Projektnehmer*innen beratend bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit den Projekten zur Seite.
FAQ zur Förderaktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol: www.koer-tirol.at/faq/