2011

Kunst im öffentlichen Raum – Förderschwerpunkt 2011

Das Land Tirol setzt den mit Euro 80.000,- dotierten Förderschwerpunkt „Kunst im öffentlichen Raum“ 2011 zum vierten Mal.

Mit dieser Aktion werden sowohl permanente Kunstprojekte als auch temporäre Interventionen im öffentlich zugänglichen Raum gefördert, welche die in Tirol besonders gelagerten Spannungsverhältnisse zwischen Kultur und Landschaft, zwischen Nutzung und Wahrnehmung der Kulturlandschaft sowie damit verbundene kulturelle Auseinandersetzungen reflektieren.

Formale Kriterien

Die Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ fördert Projekte, die in Tirol stattfinden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten der jeweils ausgewählten Orte auseinandersetzen. Nach einem Zuspruch der Jury ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde/n zum eingereichten Projekt. Ausgewählte Projekte müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Zusage realisiert werden.
Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind, sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang zu der Förderaktion.

Teilnahme

Der Förderschwerpunkt richtet sich international an Künstler:innen, Künstler:innenkollektive, Kurator:innen, Kunst- bzw. Künstler:innenvereine, die im Bereich der zeitgenössischen visuellen Kunst tätig sind sowie an Gemeinden, sofern sie als Träger von Kunstprojekten auftreten.

Dotierung

Die Aktion „Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol“ ist im Jahr 2011 mit Euro 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis zu 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen.

Jury

Die unabhängigen, für jeweils drei Jahre bestellten Fachjuror:innen wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.

Mitglieder der Jury sind:

Bart Lootsma (Architekturkritiker und -theoretiker, Professor am Institut für Architektu­rtheorie der Technischen Universität Innsbruck), Rens Veltman (Künstler) und Franziska Weinberger (Künstlerin, Kuratorin und Kunsthistorikerin)

Unterlagen/Ablauf

Die Einreichungsunterlagen enthalten:
Projektbeschreibung: Text und Visualisierung (Skizzen, Montagen, Renderings, Modellfotos; keine Modelle!) im Format Din A 4 als Hardcopy, max. 10 Seiten. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (Fotos, Kataloge u.ä.;
keine Originale!) und aktuelle Lebensläufe in Kurzform. Grobkostenschätzung (inkl. projektbezogener Kommunikationsmittel). Zeitplan. Ausgefülltes Datenblatt (s. Beilage).

Die vollständigen Unterlagen sind bis 05.08.2011 (Poststempel) unter dem Betreff: „Kunst im öffentlichen Raum 2011“ an das Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Kultur, Sillgasse 8, 6020 Innsbruck, einzusenden.

Die Juryentscheidung wird voraussichtlich Mitte September 2011 bekanntgegeben. Die Unterlagen werden nicht retourniert.

Rechtsgrundlagen

Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen.

Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz von max. EUR 30,– bis zu 30 % der Gesamtkosten als Teil der Gesamtkosten in der Kalkulation angeführt, und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ bezogen.

Der/die Einreicher:in erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirol veröffentlicht werden dürfen.

Information

Die Künstler:innenvereinigung Tiroler Künstler:innenschaft koordiniert im Auftrag des Landes Tirol die Abwicklung des Auswahlverfahrens und fungiert als Ansprechstelle für Auskünfte und Fragen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an:

Tiroler Künstlerschaft
Mag. Cornelia Reinisch
Rennweg 8a
6020 Innsbruck
0512/581133
pavillon@kuenstlerschaft.at