2021

Kunst im öffentlichen Raum Förderschwerpunkt 2021

STAYING WITH THE TROUBLE

Der Weg in das 21. Jahrhundert ist von politischen, sozialen und ökonomischen Umbrüchen, Verschiebungen und Veränderungen gekennzeichnet. Einer vermeintlich paradiesischen Vergangenheit wird eine scheinbar apokalyptische Zukunft gegenübergestellt. In dieser oftmals polarisierenden Grundstimmung ist es umso wichtiger, die Vielschichtigkeit und Komplexität unserer gegenwärtigen Gesellschaft sichtbar zu machen, Allianzen zu bilden und Kompliz:innenschaften einzugehen.

Die US-amerikanische Biologin, Wissenschaftsphilosophin und Literaturwissenschaftlerin Donna J. Haraway skizziert in ihrem Buch „Unruhig bleiben“ (Engl.: Staying with the Trouble) eine mythologisch grundierte Anderswelt, in der die Grenzen zwischen Menschen, Pflanzen, Tieren und Mineralien verschwimmen und durchlässig werden. Haraway beschreibt dies folgendermaßen: „Die Aufgabe besteht darin, sich entlang erfinderischer Verbindungslinien verwandt zu machen und eine Praxis des Lernens zu entwickeln, die es uns ermöglicht, in einer dichten Gegenwart miteinander gut zu leben und zu sterben.“

Davon ausgehend begibt sich der Open Call Kunst im öffentlichen Raum 2021 auf die Suche nach Formen, Dynamiken und Methoden des Miteinanders, der Fürsorge und der Empathie. Die Überlegungen Donna Haraways sowie die Artenvielfalt und Biodiversität Tirols sollen als gedankliche Klammer und als Anregung für die Projekteinreichungen dienen.

 

 

 

 

ALLGEMEINES
Die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum wird seit 2008 in einer Kooperation zwischen dem Land Tirol und der Tiroler Künstler:innenschaft durchgeführt und aus Mitteln des Landes Tirol finanziert. Für das Jahr 2021 wir diese zum ersten Mal unter einem von der Tiroler Künstler:innenschaft verfassten thematischen Schwerpunkt ausgeschrieben, der als eine inhaltliche Klammer beim Verfassen der Konzepte sowie in der Umsetzung der Projekte dienen soll. Das Ziel des Förderschwerpunkts ist es, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte im öffentlichen Raum zu fördern, um so die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und den Dialog über kulturelle, soziale und politische Thematiken zu öffnen. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Perspektiven sein.

Den künstlerischen Formaten sind dabei keine Grenzen gesetzt. Es werden sowohl permanente skulpturale Kunstprojekte, temporäre Interventionen sowie partizipative, performative und dialogische Formate im öffentlich ländlichen und städtischen Raum gefördert. Besondere Beachtung finden Projekteinreichungen, die ortsspezifisch angelegt sind und welchen vermittelnde Formate inhärent sind. Um ein möglichst diverses Publikum erreichen zu können, sollten die Projekte eine Synergie zwischen künstlerischer Praxis und Alltagskultur darstellen. In diesem Sinne sind die Spielorte der Projekte so vielfältig wie die Projekte selbst und eröffnen die Möglichkeit, Kunst über die Grenzen von Kulturinstitutionen hinaus erfahrbar zu machen.

FORMALE KRITERIEN 

    • Der Ausschreibungstext soll als Ausgangspunkt und inhaltliche Klammer für das eingereichte Projekt dienen.
    • Die Projekte müssen in Tirol, im öffentlichen ländlichen oder städtischen Raum, umgesetzt werden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen ausgewählten Ortes auseinandersetzen.
    • Ausgewählte Projekte müssen innerhalb des Zeitraums März bis November 2021 realisiert werden können.
    • Nach Jury-Zuspruch ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde/n zum eingereichten Projekt.
    • Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projekts sind sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang zu der Förderaktion.

ZIELGRUPPE  
Der Call wird international ausgeschrieben und richtet sich an Künstler:innen, Künstler:innenkollektive und Kurator:innen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst tätig sind.

DOTIERUNG
Die Aktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol ist im Jahr 2021 mit EUR 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Aus den eingereichten Projekten werden zwei bis drei Projekte zur Realisierung geladen.

JURY
Drei unabhängige Fachjuror:innen, welche gemeinsam vom Land Tirol und der Tiroler Künstler:innenschaft bestellt werden, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.

MITGLIEDER DER JURY
Katharina Brandl (Künstlerische Leitung, Kunstraum Niederoesterreich, Wien)
Anne Duk Hee Jordan (Künstlerin, Berlin)
Christoph Hinterhuber (Künstler, Innsbruck)

EINREICHUNGSUNTERLAGEN
Betreff „Kunst im öffentlichen Raum 2021“ bitte ausschließlich via Email an kultur@tirol.gv.at

  • Ausführliche Projektbeschreibung inklusive Vermittlungsformaten (max. 8 Seiten, DIN A4): Text, Visualisierung in Form von Skizzen, Renderings oder Modellfotos.
  • Kosten- und Finanzierungsplan (projektbezogene Kommunikationsmittel, Reise- und Unterbringungskosten, Honorare, Material- und Produktionskosten, Vermittlungsformate … )
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projekts
  • Ausgefülltes DATENBLATT (siehe Beilage)
  • Angaben zur/zu den Projekteinreicher:innen
  • Dokumentation bisheriger künstlerischer Tätigkeiten

EINREICHFRIST
08.11.2020

BEKANNTGABE JURYENTSCHEIDUNG
Voraussichtlich Ende November 2020

RECHTSGRUNDLAGEN
Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen.

Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz von max. EUR 30,- bis zu 30 % der Gesamtkosten als Teil der Gesamtkosten in der Kalkulation angeführt und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ bezogen.

Der/Die Einreicher*in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirols sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen.

AUGENMERK

  • Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen bei Konzeption und Umsetzung des Projekts.
  • Barrierefreie Zugänge zum jeweiligen Projekt sollen im Konzept bereits mitgedacht werden.

KONTAKT
Richten sie ihre Fragen gerne via koer-tirol@kuenstlerschaft.at an Petra Poelzl und Severin Sonnewend, welche die ausgewählten Projekte in kuratorisch-inhaltlichen sowie produktionstechnischen Belangen begleiten werden.

WEITERE INFORMATIONEN
www.koer-tirol.at