2024

SOLIDARISCHE RÄUME

What was valuable in the concept of solidarity was the framework of worldwide responsibility, breaking down the segregation of human pains from one another. What could retain this value is transcending solidarity to partnership (…).
‘A critique of solidarity’ by Yassin al-Hay Saleh

Es gibt wohl nur wenige Konzepte in der Kunst, die so oft erwähnt, aber kaum tiefer analysiert werden, wie jenes der Solidarität. Doch kann Solidarität mehr sein als Repräsentation? Globale Krisen, aufkeimende Klassenkämpfe und erstarkender Populismus führen vermehrt zu individuellen Verteilungskämpfen. Umso unumgänglicher scheint es, sich einer Solidarität zuzuwenden, die sich nach außen richtet und sich nicht nur dem Bekannten, sondern auch dem Unbekannten annimmt. Die Kunst wird dabei zum Katalysator.

Kunst im öffentlichen Raum Tirol 2024 lädt Künstler:innen, Künstler:innenkollektive und Kurator:innen ein, Projekte vorzuschlagen, die das Konzept der Solidarität weiterdenken und den Lebensraum Tirol öffnen, um Raum für marginalisierte Gruppen und alternative Perspektiven zu schaffen.

ALLGEMEINES
Die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum wird seit 2008 in einer Kooperation zwischen dem Land Tirol und der Tiroler Künstler:innenschaft durchgeführt und aus Mitteln des Landes Tirol finanziert. Für das Jahr 2024 wird diese zum vierten Mal unter einem von der Tiroler Künstler:innenschaft verfassten thematischen Schwerpunkt ausgeschrieben, der als inhaltliche Klammer beim Verfassen der Konzepte sowie bei der Umsetzung der Projekte dienen soll. Das Ziel des Förderschwerpunkts ist es, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte im öffentlichen Raum zu fördern, um so die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen Dialog über kulturelle, soziale und politische Thematiken anzustoßen. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Perspektiven sein.

Den künstlerischen Formaten sind dabei keine Grenzen gesetzt. Es werden sowohl permanente skulpturale Kunstprojekte, temporäre Interventionen sowie partizipative, performative und dialogische Formate im öffentlichen ländlichen und städtischen Raum gefördert. Besondere Beachtung finden Projekteinreichungen, die ortsspezifisch angelegt sind, vermittelnde Formate berücksichtigen und denen eine nachhaltige Umsetzung inhärent ist. Um ein möglichst diverses Publikum erreichen zu können, sollten die Projekte eine Synergie zwischen künstlerischer Praxis und Alltagskultur darstellen. In diesem Sinne sind die Spielorte der Projekte so vielfältig wie die Projekte selbst und eröffnen die Möglichkeit, Kunst über die Grenzen von Kulturinstitutionen hinaus erfahrbar zu machen.

FORMALE KRITERIEN

  • Der Ausschreibungstext soll als Ausgangspunkt und inhaltliche Klammer für das eingereichte Projekt dienen.
  • Die Projekte müssen in Tirol, im öffentlichen ländlichen oder städtischen Raum, umgesetzt werden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen ausgewählten Ortes auseinandersetzen.
  • Ausgewählte Projekte müssen innerhalb des Zeitraums März bis November 2024 realisiert werden können.
  • Nach Jury-Zuspruch ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde(n) zum eingereichten Projekt.
  • Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projekts sind sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang mit der Förderaktion.

ZIELGRUPPE
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler:innen, Künstler:innenkollektive und Kurator:innen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst tätig sind und ihren (Wohn-)Sitz im EWR oder der EFTA haben.

DOTIERUNG
Die Aktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol ist im Jahr 2024 mit EUR 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Aus den eingereichten Projekten werden zwei bis drei Projekte zur Realisierung geladen.

JURY
Drei unabhängige Fachjuror:innen, die gemeinsam vom Land Tirol und der Tiroler Künstler:innenschaft bestellt werden, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.

MITGLIEDER DER JURY
Alfredo Barsuglia (Künstler, Wien)
Carmen Brucic (Künstlerin, Tirol)
Neda Hosseinyar (Künstlerin, Kunstvermittlerin & Kulturarbeiterin, Wien)

EINREICHUNGSUNTERLAGEN

Einreichungen bitte ausschließlich via Email an kultur@tirol.gv.at mit dem Betreff „Kunst im öffentlichen Raum 2024“:

  • Ausführliche Projektbeschreibung inklusive Vermittlungsformate (max. 8 Seiten, DIN A4): Text, Visualisierung in Form von Skizzen, Renderings oder Modellfotos.
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Material- und Produktionskosten, Reise- und Unterbringungskosten, Honorare, Recherchekosten, Kosten für Produktionsassistenz vor Ort, Kosten für technische Umsetzung, Auf- und Abbau bzw. Wartung, Vermittlungsformate, projektbezogene Kommunikationsmittel. Taggeld und Verpflegungskosten können nicht abgegolten werden.)
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projekts
  • Ausgefülltes Datenblatt
  • Angaben zur/zu den Projekteinreicher:innen
  • Dokumentation bisheriger künstlerischer Tätigkeiten

EINREICHFRIST
10.09.2023

BEKANNTGABE JURYENTSCHEIDUNG
Voraussichtlich Ende Oktober 2023

RECHTSGRUNDLAGEN

Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen.

Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz gemäß dem Honorarspiegel der Fair-Pay Richtlinien in Österreich (https://www.kuenstlerschaft.at/kulturpolitik-paytheartistnow/) in der Kalkulation angeführt und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion Kunst im öffentlichen Raum abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion Kunst im öffentlichen Raum bezogen.

Der/Die Einreicher:in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirols sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen.

AUGENMERK
Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen bei Konzeption und Umsetzung des Projekts wird erwartet.
Barrierefreie Zugänge zum jeweiligen Projekt sollen im Konzept bereits mitgedacht werden.

KONTAKT
Richten Sie Ihre Fragen gerne via koer-tirol@kuenstlerschaft.at an Bettina Siegele und Cornelia Reinisch-Hofmann, die die ausgewählten Projekte in kuratorisch-inhaltlichen sowie produktionstechnischen Belangen begleiten werden. Für eine Produktionsassistenz bzw. die technische Umsetzung vor Ort ist die/der Projektnehmer:in verantwortlich.